Der 4. Mai wird bereits seit den Anfängen der Feuerwehren als Florianstag begangen. Der Florianstag erinnert an den Schutzpatron der Feuerwehren, bei dem es sich um den römischen Beamten Florian von Lorch handelt.
Florian trat zum damals verbotenen christlichen Glauben über und weigerte sich fortan, römischen Gottheiten Opfergaben darzubieten. Dies wurde von den römischen Staatsbeamten nicht toleriert. Sie suspendierten ihn vom Dienst und schickten ihn in die Verbannung. Florian wurde verhaftet und mit den anderen Christen zum Tode verurteilt. Die Vollstreckung des Urteils erfolge am 4. Mai des Jahres 304. Heute ist der einstige Märtyrer der Schutzpatron der Feuerwehren und weiterer Berufsgruppen.
Die besondere Beziehung der Feuerwehren zum Heiligen St. Florian beschreibt die Tatsache, dass die Feuerwehrangehörigen oftmals als Floriansjünger bezeichnet werden. Über den Funkrufnamen „Florian“ hat er ebenfalls einen festen Platz bei den Feuerwehren.
Quelle: Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg